Bewertung v. Aufgabentyp „Begriffe“

Bei diesem Aufgabentyp sollten Sie X aus N gefragen Begriffen nennen. Für jeden genannten Begriff bekommen Sie in der Regel ein X-tel der erreichbaren Punktzahl. (Es ist aber auch möglich, dass die einzelnen Begriffe jeweils unterschiedlich bewertet werden, dann werden die Teilpunktzahlen pro Begriff in der Autokorrektur einzeln mit angegeben.)

Mehrfachnennungen desselben Begriffs, wozu auch Nennungen von bekannten Synonymen zählen, werden nur einmal gewertet. Beispiel: Falls die Frage z.B. lautet „Nennen Sie 5 deutsche Bundesländer“ und Sie nennen „Niedersachsen“, „Hamburg“, „NRW“, „Sachsen“ und „Nordrhein-Westfalen“, und angenommen, der Aufgabenautor hat auch das Kürzel „NRW“ durchaus als gültige Antwort, jedoch als Synonym zu „Nordrhein-Westfalen“ definiert, so erhalten Sie vier Fünftel der erreichbaren Punkte, weil effektiv nur 4 Bundesländer genannt wurden. Die letzte Antwort („Nordrhein-Westfalen“) wird dann als Duplikat der dritten Antwort („NRW“) erkannt und daher nicht erneut gezählt.
Die unter „Richtige Lösung“ dargestellte Musterlösung zeigt immer nur einen der möglichen erwarteten Begriffe (und ggf. das von Ihnen korrekt genannte Synonym) an, nicht alle ebenfalls akzeptierten Synonyme.
Die Nennung eines bekannten / akzeptierten Synonyms zu einem erwarteten Musterbegriff wird in der Regel mit derselben Punktzahl bewertet wie der Musterbegriff selbst. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass „Beinahe-Synonyme“ akzeptiert werden, die dann mit einer geringeren (Teil-)Punktzahl bewertet werden.

Ob die Schreibweise Ihrer Eingaben exakt korrekt sein muss oder ob z.B. die Groß- & Kleinschreibung oder einzelne Tippfehler ignoriert werden, hängt von der Aufgabeneinrichtung ab. Eine größere Tippfehler-Toleranz erhöht aber auch das Risiko von false positives, also der fälschlichen Akzeptanz von eigentlich falschen Antworten aufgrund Ähnlichkeit zu einer korrekten Antwort. Daher dürfte in der Regel eine exakte Schreibweise gefordert oder nur eine geringe Toleranz eingestellt sein.

Aufgaben können auch so gestellt sein, dass ein „Begriff“ tatsächlich eine bestimmte Zahl oder eine Zahl aus einem vorgegebenen Lösungsintervall sein muss, in welchem Fall jede gleichwertige Zahl im Intervall unabhängig von der konkreten Schreibweise (ob z.B. das Vorzeichen "+" vorangestellt wird oder nicht, oder ob als Dezimaltrenner ein Punkt oder ein Komma verwendet wurde – beides ist erlaubt) als korrekte Begriffsnennung gilt.

Als besondere Anwendung kann es auch sein, dass Sie die einzelnen Begriffe nicht komplett in ein einziges Eingabefeld eingeben müssen, sondern pro Begriff mehrere Eingabefelder bekommen und darin Teilbegriffe eingeben. Dabei gibt es – je nach Aufgabe – dann wieder die Möglichkeit, dass auch diese Teilbegriffe in beliebiger Reihenfolge eingegeben werden können und ggf. auch nur eine Teilmenge vorgegebener Teilbegriffe pro Begriff eingegeben werden muss, oder dass stets eine bestimmte Abfolge von Teilbegriffen in korrekter Reihenfolge einzugeben ist.
So könnte in Fragen zu Buchhaltungsaufgaben z.B. nach Buchungssätzen gefragt sein, wobei jeder Buchungssatz aus drei oder mehr Teilen besteht: Sollkonto, Habenkonto und Betrag, die jeweils als Zahleneingaben (s.o.) gewertet werden und natürlich in der korrekten Reihenfolge genannt werden müssen. Punkte für einen solchen zusammengesetzten Begriff werden nur bei vollständiger Übereinstimmung aller Teilworte vergeben, es gibt also keine Teilpunkte für Kombinationen aus korrekten und falschen Teileingaben.
In der Bewerterausgabe können Sie den Teilwortmodus an der Schreibweise erkennen: Teilwortfolgen werden in runde Klammern gesetzt (also als Tupel angezeigt), Teilwortmengen, bei denen die Reihenfolge der Wortnennung keine Rolle spielt, in Mengenklammern.

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